Personalausschreibungen

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Welzow im Rahmen von

Stellenausschreibungen

gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Welzow, vertreten durch die Bürgermeisterin, Poststraße 8, 03130 Welzow, Telefon 035751- 250-12, E-Mail info@welzow.de, Internet: www.welzow.de

1.2 Verantwortliche Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Stadtverwaltung Welzow Fachbereich Allgemeine Verwaltung Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: info@welzow.de

1.3 Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Welzow, Datenschutzbeauftragte*r Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: datenschutz@welzow.de Internet: www.welzow.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:

Anbahnung bzw. Eingehung von Ausbildungs-, Arbeits-/ Dienstverhältnissen.

Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet: Art. 6 (1) lit. c DSGVO, Art. 88 DSGVO, § 26 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.

Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Verantwortliche ist bei Stellenausschreibungen nach Art. 33 (2) Grundgesetz verpflichtet, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und vergleichbar sowie transparent zu gestalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Zur Durchführung dieser Anforderungen ist die Bereitstellung personenbezogener Daten erforderlich. Ein Nichtbereitstellen der personenbezogenen Daten kann zur Folge haben, dass keine gleichmäßige Bewertung stattfindet und dies zum Nachteil der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers führt.

5 Datenübermittlungen

Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person an Dritte. Im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt, jedoch werden die Daten an die ausschreibenden Stellen innerhalb der Organisation der Verantwortlichen zur fachlichen Prüfung übergeben. Ferner treten mit Zuschlagserteilung und Eingehung des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses etwaige Übermittlungspflichten, über die gesondert in den zutreffenden Fällen informiert wird.

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

In der Regel erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Rahmen von Einstellungsverfahren.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.

Kommt kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, werden die Daten im Rahmen der Speicherbegrenzung unverzüglich nach der Entscheidung und der Mitteilung darüber in der weiteren Verarbeitung eingeschränkt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die ggf. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegeben ist, werden die Daten gelöscht (Art. 17 (3) lit. e. DSGVO).

Sofern ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, richten sich die Aufbewahrungsfristen nach den dafür bestimmten Fristen der Personalaktenführung.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.3) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

  1. a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
  2. b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
  3. c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
  4. d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49 E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.

Die Stadt Welzow stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter/in für den Bauhof (m/w/d)
im Bereich Garten- und Landschaftsbau

für den städtischen Bauhof in Welzow ein. Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 5.

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:

Allgemeines Grünwesen / Bauhof

  • Pflege/ Unterhaltung öffentlicher Grünflächen, Spielplätze, Parkanlagen und Straßenbegleitgrün
  • Pflanz-, Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Bäumen, Sträuchern und Stauden
  • Rasenpflege einschließlich Mähen und Nachsaat
  • Planung von Konzepten zur Bewirtschaftung der städtischen Grünanlagen
  • Bewirtschaftung und Unterhaltung der kommunalen Infrastruktur (wie z.B. Straßen, Wege, kommunale Gebäude)
  • Bedienung, Pflege und Wartung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (z.B. Abwicklung des Winterdienstes, Beschilderung von Straßen und Beseitigung von Unfallgefahren)
  • Einhaltung von Arbeits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften insbesondere verantwortungsvoller Umgang mit Dünge- und Pflanzenschutzmittelgrün
  • Vor- und Nachbereitung von kommunalen Veranstaltungen

Aufgaben – Friedhofswesen

  • Pflege, Unterhaltung und Gestaltung der kommunalen Friedhofsanlagen
  • Fachgerechte Grabpflege
  • Neuanlage und Umgestaltung von Grabstätten, Einebnungen und Abräumarbeiten
  • Durchführung von saisonalen Pflanz- und Wechselbepflanzungen
  • Rasen-, Hecken- und Gehölzpflege
  • Vor- und Nachbereitung von Bestattungen
  • Respektvoller Umgang mit Angehörigen und Besuchern

Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Folgende fachliche Voraussetzungen werden erwartet:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau Rasen-, Hecken- und Gehölzpflege
  • Sie haben in diesen Bereich praktische Berufserfahrung sammeln können, idealerweise im Bereich Friedhofgärtnerei
  • Erfahrungen im professionellen Umgang mit den im Landschaftsbau erforderlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen (Freischneider, Kettensäge, usw.),
  • wünschenswert wäre eine Bedienberechtigung für Baumaschinen (z.B. Hydraulikbagger, Radlader)
  • Führerschein der Klassen B, C oder C1,

Folgende persönlichen Voraussetzungen werden erwartet:

  • Bereitschaft zum Einsatz auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten,
  • selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie körperliche Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und bürgerorientiertes freundliches Auftreten
  • eine Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Welzow zur Absicherung der Tagesbereitschaft ist wünschenswert

Wir bieten Ihnen:

  • eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen Team,
  • leistungsbezogene Entgeltbestandteile, Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
  • flexible Arbeitszeiten, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten,
  • ausgewogene Personalentwicklung mit gezielter Weiterbildung, Gesundheitsförderung und Teambildung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung bis zum 19.02.2026 unter dem Kennwort: Bewerbung Bauhof / Grünwesen

vorzugsweise per E-Mail an:

info@welzow.de

alternativ per Post an die:

Stadt Welzow
Poststraße 8
03119 Welzow

Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischenbescheiden wird abgesehen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung Welzow im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.

Die Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter folgendem Link:

Datenschutz zu Stellenausschreibungen

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