Personalausschreibungen
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Welzow im Rahmen von
Stellenausschreibungen
gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Welzow, vertreten durch die Bürgermeisterin, Poststraße 8, 03130 Welzow, Telefon 035751- 250-12, E-Mail info@welzow.de, Internet: www.welzow.de
1.2 Verantwortliche Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Welzow Fachbereich Allgemeine Verwaltung Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: info@welzow.de
1.3 Datenschutzbeauftragte*r
Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Welzow, Datenschutzbeauftragte*r Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: datenschutz@welzow.de Internet: www.welzow.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:
Anbahnung bzw. Eingehung von Ausbildungs-, Arbeits-/ Dienstverhältnissen.
Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet: Art. 6 (1) lit. c DSGVO, Art. 88 DSGVO, § 26 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.
3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Verantwortliche ist bei Stellenausschreibungen nach Art. 33 (2) Grundgesetz verpflichtet, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und vergleichbar sowie transparent zu gestalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Zur Durchführung dieser Anforderungen ist die Bereitstellung personenbezogener Daten erforderlich. Ein Nichtbereitstellen der personenbezogenen Daten kann zur Folge haben, dass keine gleichmäßige Bewertung stattfindet und dies zum Nachteil der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers führt.
5 Datenübermittlungen
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person an Dritte. Im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt, jedoch werden die Daten an die ausschreibenden Stellen innerhalb der Organisation der Verantwortlichen zur fachlichen Prüfung übergeben. Ferner treten mit Zuschlagserteilung und Eingehung des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses etwaige Übermittlungspflichten, über die gesondert in den zutreffenden Fällen informiert wird.
6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
In der Regel erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Rahmen von Einstellungsverfahren.
7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Kommt kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, werden die Daten im Rahmen der Speicherbegrenzung unverzüglich nach der Entscheidung und der Mitteilung darüber in der weiteren Verarbeitung eingeschränkt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die ggf. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegeben ist, werden die Daten gelöscht (Art. 17 (3) lit. e. DSGVO).
Sofern ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, richten sich die Aufbewahrungsfristen nach den dafür bestimmten Fristen der Personalaktenführung.
8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.3) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
- a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
- b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
- c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
- d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
8.3 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49 E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de Internet: www.lda.brandenburg.de
9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.
Welzow – eine Stadt im Wandel!
Die Stadt Welzow ist eine eindrucksvolle Kleinstadt im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße direkt am Tagebau. Hier finden Sie alles, was man zum Leben braucht. Ob Wandern in den Bergen, Radtouren durch zauberhafte Wälder, Chillen am Strand oder vielfältige Sportangebote - wir bieten Ihnen eine unverwechselbare Landschaft, günstiges Wohnen und kurze Wege zu allen Alltagsangelegenheiten. Außerdem profitieren Sie von guten Erreichbarkeiten in die umliegenden Hauptstädte Sachsens und Brandenburgs, sowie Berlin.
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Wir suchen schnellstmöglich
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter für die Stelle
Sekretariat des Bürgermeisters (m/w/d)
Die Stelle wird unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden ausgeschrieben. Die Vergütung erfolgt nach TVöD (VKA) EG 6.
Wir suchen eine kompetente Persönlichkeit, die mit Freude und Engagement die Aufgaben des Sekretariates löst.
Der/die Stelleninhaber/in des Aufgabengebietes ist verantwortlich für folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben, wie: Schreibarbeiten nach schriftlicher Vorlage bzw. mündlicher Abstimmung, Bearbeitung der Ein- und Ausgangspost, Akten- und Datenverwaltung, Archivierung, Ablage, Führen von Telefonaten
- Terminkoordination, Telefonvermittlung, Protokollierung
- Koordination des Informationsaustausches zwischen dem Bürgermeister und den Fachbereichen
- Vorbereitung, Koordination und Begleitung von Beratungen und Veranstaltungen sowie Ehrungen, Glückwünsche, Jubiläen
- Bearbeitung und Verwaltung von Mitgliedschaften und Verbänden
- Vertretung der Stelle Allgemeine Verwaltung
Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
Folgende fachliche Voraussetzungen werden erwartet:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. das Vorweisen des Angestelltenlehrgang I oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement,
- ideal wären Fachkenntnisse und Erfahrungen in der kommunalen Verwaltung,
- fundierte Kenntnisse in den MS-Office-Produkten und im Umgang mit Anwenderprogrammen.
Folgende persönlichen Voraussetzungen werden erwartet:
- Organisations-, Planungs- und Koordinationsfähigkeit
- sehr gute Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse
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Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung bis zum 17.07.2025 unter dem Kennwort: - Bewerbung Sekretariat
vorzugsweise per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an:
alternativ per Post an die
Stadt Welzow
Poststraße 8, 03119 Welzow
Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir Sie, einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag beizulegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten versandt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit Einreichen der Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die Unterlagen auch elektronisch erfasst und bis 6 Monate nach der Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden nach 6 Monaten gelöscht. Es wird auf die Datenschutzerklärung zu Stellenausschreibungen auf der Web-Site der Stadt Welzow verwiesen.