Regeln für die bevorstehenden Osterfeuer

Das Abbrennen eines Osterfeuers im Stadtgebiet unterliegt der Genehmigung durch das Ordnungsamt. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung, also mindestens 14 Tage vorher, kann hier eine Ausnahmegenehmigung gem. §7 Landesimmissionsschutzgesetz erteilt werden.

Das Osterfeuer dient im weitesten Sinne der Brauchtumspflege und darf nicht zum Verbrennen von Abfällen genutzt werden.

Pflanzliche Abfälle sind dementsprechend auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren, in der Biotonne zu entsorgen oder in der Großkompostanlage im Wertstoffhof Welzow abzugeben. Eine Verbringung von Abfällen jeglicher Art auf Felder, Wiesen oder in Wäldern ist verboten und kann ebenso wie Verstöße gegen das Verbrennungsverbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Keiner Genehmigung bedarf das kleine Gartenfeuer welches einem geselligen Zweck dient und gegen folgende Regeln nicht verstößt:

10 goldene Regeln

  • die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
  • nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

 

Zurück

nach oben